Geisterfahrt auf der A9 VD – Polizei stoppt betrunkenen Autofahrer

In der Nacht auf Mittwoch, 25. Juni 2025, meldeten mehrere Zeugen ein Fahrzeug, das auf der A9 zwischen dem Tunnel von Glion und Villeneuve in falscher Richtung unterwegs war. Die Gendarmerie konnte das Fahrzeug anhalten; der Fahrer stand unter Alkoholeinfluss. Verletzt wurde niemand.

Am Mittwoch, 25. Juni 2025, gegen 2:10 Uhr, gingen bei der Waadtländer Polizeizentrale (CVP) mehrere Anrufe ein, die meldeten, dass ein Fahrzeug auf der Autobahn A9 zwischen dem Tunnel von Glion und Villeneuve in falscher Richtung fuhr. Dieses Fahrzeug befand sich auf der bergseitigen Fahrbahn in Richtung Wallis, wo zwei Abschnitte – darunter einer im Tunnel – aufgrund von Bauarbeiten auf eine einzige Fahrspur reduziert waren.

Auf Höhe des mobilen Gendarmeriestützpunkts (CGM) von Rennaz setzten die Gendarmen eine Nagelsperre ein, um das Fahrzeug zu stoppen. Trotz dieser Massnahme setzte der Fahrer seine Fahrt in Richtung Aigle fort, bevor er einige Kilometer weiter anhielt, um zu wenden. In diesem Moment wurde er von einer Gendarmeriepatrouille angehalten. Bei diesen Ereignissen wurde niemand verletzt.

Der Autofahrer, ein 59-jähriger italienischer Staatsbürger, wurde zur weiteren Behandlung zur CGM von Rennaz gebracht. Eine Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,16 mg/l, was 2,32 ‰ entspricht. Der Fahrer wurde bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und sein Führerschein wurde sofort eingezogen.

Bei Meldungen über einen Geisterfahrer auf der Autobahn fordert die Polizei die Autofahrer auf, unbedingt auf die rechte Spur zu wechseln, unter keinen Umständen zu überholen, die Autobahn an der nächsten Ausfahrt zu verlassen und sich an die Anweisungen der Polizei zu halten.

Alkohol, selbst in geringen Mengen, beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit erheblich und hemmt verschiedene Fähigkeiten wie das Sehvermögen, die Konzentration oder die Koordination. Schon eine geringe Menge reicht aus, um die Fähigkeiten des Fahrers zu beeinträchtigen und ihn dazu zu verleiten, sich selbst zu überschätzen.

Um sich verantwortungsbewusst zu verhalten, befolgen Sie die Empfehlungen der Polizei:

  • Bestimmen Sie im Voraus eine Person, die keinen Alkohol trinkt.
  • Haben Sie Alkohol getrunken? Nehmen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder wenden Sie sich an Nez Rouge www.nezrouge.ch.
  • Sind Sie Gastgeber? Bieten Sie an, bei Ihnen zu übernachten, oder rufen Sie ein Taxi, wenn die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist.
  • Weitere Tipps: https://votrepolice.ch/prevention-routiere/alcool-au-volant/

Text- und Bildquelle: Kantonspolizei Waadt